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<title><![CDATA[ RSS Feed Wirtschaftsrecht 2012 ]]></title>
<copyright>Verlag Dr. Otto Schmidt: Alle Rechte vorbehalten. Die Reproduktion oder Modifikation ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung des Verlages Dr. Otto Schmidt ist untersagt. All rights reserved. Reproduction or modification in whole or in part without express written permission is prohibited.</copyright> 
  <link>http://www.otto-schmidt.de</link> 
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<language>de-de</language>
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<title>Verlag Dr. Otto Schmidt - RSS Feed Wirtschaftsrecht 2012</title>
<link>http://app.otto-schmidt.de</link>
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<title><![CDATA[ 
Musterentscheid im KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/wirtschaftsrecht/26802.html</link>
<description><![CDATA[ 
Das OLG Frankfurt a.M. hat in dem Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Deutsche Telekom einen Musterentscheid erlassen. Danach haben die klagenden Telekom-Aktion&auml;re keinen Schadensersatzanspruch gegen die Deutschen Telekom, da der B&ouml;rsenverkaufsprospekt des Konzerns aus dem Jahr 2000 keine gravierenden Fehler enthielt.  
]]></description>
<pubDate>Wed, 16 May 2012 17:38:30 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Kabinett beschlie&szlig;t Modernisierung des Seehandelsrechts  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/wirtschaftsrecht/26772.html</link>
<description><![CDATA[ 
Das Bundeskabinett hat am 9.5.2012 einen Gesetzentwurf zur Reform des aus dem 19. Jahrhundert stammenden Seehandelsrechts beschlossen. Das deutsche Seehandelsrecht soll so f&uuml;r den internationalen Wettbewerb fit gemacht werden, gleichzeitig sollen die Rechte von Passagieren verbessert werden.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 15 May 2012 16:41:48 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zum Ausgleichsanspruch des Ausfallb&uuml;rgen gegen den Regelb&uuml;rgen  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/wirtschaftsrecht/26756.html</link>
<description><![CDATA[ 
Ausfallb&uuml;rge und Regelb&uuml;rge sind nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum keine Mitb&uuml;rgen i.S.v. &sect; 769 BGB. Im Fall, dass der im Verh&auml;ltnis zum Regelb&uuml;rgen nur subsidi&auml;r haftende Ausfallb&uuml;rge den Gl&auml;ubiger der Hauptforderung befriedigt, steht ihm ein interner Ausgleichsanspruch gegen den Regelb&uuml;rgen zu, der selbst&auml;ndig neben die kraft Gesetzes mit der Hauptforderung auf den Ausfallb&uuml;rgen &uuml;bergehende B&uuml;rgschaftsforderung gegen den Regelb&uuml;rgen tritt.  
]]></description>
<pubDate>Mon, 14 May 2012 15:51:52 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Anfechtung: Zur Umbuchung von in "Schneeballsystemen" erzielten Scheingewinnen auf ein anderes Anlagekonto desselben Anlegers  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/wirtschaftsrecht/26755.html</link>
<description><![CDATA[ 
Die Umbuchung von in "Schneeballsystemen" erzielten Scheingewinnen auf ein anderes Anlagekonto desselben Anlegers begr&uuml;ndet keinen anfechtungsrechtlichen R&uuml;ckgew&auml;hranspruch.  
]]></description>
<pubDate>Mon, 14 May 2012 13:54:14 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Mietwagenunternehmen d&uuml;rfen Anzeigen im Telefonbuch direkt unter dem Buchstaben "T" platzieren  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/wirtschaftsrecht/26750.html</link>
<description><![CDATA[ 
Eine als solche ohne weiteres erkennbare Anzeige eines Mietwagenunternehmens, die in einem Telefonbuch unmittelbar unter dem Buchstaben "T", nicht aber unter der Rubriken&uuml;berschrift "Taxi" platziert ist, f&uuml;hrt auch dann nicht zu einer Verwechslung mit dem Taxenverkehr nach &sect; 49 Abs. 4 S. 5 PBefG, wenn das Mietwagenunternehmen auf diese Weise einen Teil der Nachfrage nach einem Taxitransport auf sich ziehen will. In einem solchen Fall liegt auch keine unlautere gezielte Behinderung i.S.v. &sect; 4 Nr. 10 UWG vor.  
]]></description>
<pubDate>Mon, 14 May 2012 10:32:26 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Auslagenersatzklauseln der Sparkassen und Banken sind unwirksam  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/wirtschaftsrecht/26692.html</link>
<description><![CDATA[ 
Die die Auslagenersatzklausel in Nr. 18 der AGB-Sparkassen sowie in Nr. 12 Abs. 6 der AGB-Banken im Bankverkehr mit Privatkunden (Verbrauchern) darf nicht verwendet werden, weil sie diese unangemessen benachteiligt und deswegen nach &sect; 307 BGB unwirksam ist. Der Sparkasse bzw. Bank steht danach ein unzul&auml;ssig &uuml;ber die gesetzlichen Schranken des &sect; 670 BGB hinausgehender Aufwendungsersatzanspruch gegen ihre Kunden zu.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 08 May 2012 17:29:17 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zur Frage einer urheberrechtlichen Haftung f&uuml;r "Embedded Content"  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/wirtschaftsrecht/26683.html</link>
<description><![CDATA[ 
Das OLG K&ouml;ln hat sich jetzt mit der Frage auseinandergesetzt, ob derjenige, der Fremdinhalte in einem Frame anzeigt, f&uuml;r Urheberrechtverletzungen auf der verlinkten Fremdseite haften soll. Das OLG hat dabei eine Urheberrechtsverletzung abgelehnt.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 08 May 2012 12:58:22 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Unzul&auml;ssiges Reisegewerbe: Goldankauf-Aktionen in B&auml;ckereicafes sind wettbewerbswidrig  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/wirtschaftsrecht/26672.html</link>
<description><![CDATA[ 
Goldankaufaktionen in einem B&auml;ckereicafe, die in zeitlichen Abst&auml;nden durchgef&uuml;hrt und die mit Zeitungsanzeigen und Plakaten beworben werden, stellen unter bestimmten Voraussetzungen eine unzul&auml;ssige Aus&uuml;bung eines Reisegewerbes dar. Das hat jetzt das Schleswig-Holsteinische OLG entschieden und den Anspruch eines Mitbewerbers auf Unterlassen der Aktionen als begr&uuml;ndet angesehen.  
]]></description>
<pubDate>Mon, 07 May 2012 15:32:14 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Kein Urheberrechtsschutz f&uuml;r die Funktionalit&auml;t eines Computerprogramms und die Programmiersprache  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/wirtschaftsrecht/26582.html</link>
<description><![CDATA[ 
Die Funktionalit&auml;t eines Computerprogramms und die Programmiersprache sind nicht urheberrechtlich gesch&uuml;tzt. Der Erwerber einer Programmlizenz ist grunds&auml;tzlich berechtigt, das Funktionieren des Programms zu beobachten, zu untersuchen oder zu testen, um die ihm zugrunde liegenden Ideen und Grunds&auml;tze zu ermitteln.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 03 May 2012 11:30:45 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Nicht jeglicher Zusatz zur Widerrufsbelehrung ist ausgeschlossen  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/wirtschaftsrecht/26569.html</link>
<description><![CDATA[ 
Eine Widerrufsbelehrung mit dem einleitenden Satz "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" verst&ouml;&szlig;t nicht gegen das Deutlichkeitsgebot. Der Unternehmer braucht auch nicht zu pr&uuml;fen, ob die Adressaten der Widerrufsbelehrung Verbraucher oder Unternehmer sind und muss nicht daf&uuml;r einstehen, dass ein Verbraucher sich irrt&uuml;mlich nicht f&uuml;r einen Verbraucher und damit f&uuml;r nicht widerrufsberechtigt h&auml;lt.  
]]></description>
<pubDate>Fri, 27 Apr 2012 15:58:15 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Bundesregierung erleichtert die Einf&uuml;hrung von EU-einheitlichen Lastschriften und &Uuml;berweisungen  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/wirtschaftsrecht/26517.html</link>
<description><![CDATA[ 
Die Bundesregierung hat am 25.4.2012 das SEPA-Begleitgesetz auf den Weg gebracht. Mit SEPA wird der Zahlungsverkehr innerhalb der EU vereinheitlicht, inl&auml;ndische und grenz&uuml;berschreitende Zahlungen innerhalb Europas sollen einfacher, schneller und damit effizienter werden.  
]]></description>
<pubDate>Fri, 27 Apr 2012 11:14:39 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zur selbst beantragten Entlassung eines Mitglieds des Gl&auml;ubigerausschusses wegen ungesicherter &Uuml;bernahme der Kosten einer Haftpflichtversicherung durch die Masse  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/wirtschaftsrecht/26507.html</link>
<description><![CDATA[ 
Die Entlassung eines Mitglieds des Gl&auml;ubigerausschusses auf seinen eigenen Antrag setzt einen wichtigen Grund voraus, etwa wenn die Fortsetzung der T&auml;tigkeit f&uuml;r das Mitglied des Ausschusses bei Abw&auml;gung der Interessen unter Ber&uuml;cksichtigung aller Umst&auml;nde des Einzelfalls unzumutbar ist. Die Fortsetzung der T&auml;tigkeit als Mitglied des Gl&auml;ubigerausschusses kann unzumutbar sein, wenn nicht gesichert ist, dass die Kosten einer angemessenen Haftpflichtversicherung f&uuml;r diese T&auml;tigkeit von der Masse getragen werden k&ouml;nnen.   
]]></description>
<pubDate>Thu, 26 Apr 2012 16:20:48 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Richtlinienwidrige F&ouml;rderung ist nicht zwingend rechtswidrig  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/wirtschaftsrecht/26475.html</link>
<description><![CDATA[ 
Eine Verwaltungspraxis, die entgegen bestehenden F&ouml;rderrichtlinien Folgekosten f&uuml;r Stra&szlig;enbauma&szlig;nahmen subventioniert, berechtigt nicht zur R&uuml;ckforderung, wenn die Abweichung keinen Gesetzesversto&szlig; bewirkt und nicht willk&uuml;rlich ist. Die Bewilligungspraxis kann nur mit Wirkung f&uuml;r die Zukunft ge&auml;ndert werden.  
]]></description>
<pubDate>Wed, 25 Apr 2012 17:32:04 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Bankkunden k&ouml;nnen sich bei Pharming-Angriffen im Online-Banking schadensersatzpflichtig machen  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/wirtschaftsrecht/26461.html</link>
<description><![CDATA[ 
Ein Bankkunde macht sich im Online-Banking bei einem Pharming-Angriff gegen&uuml;ber der Bank schadensersatzpflichtig, wenn er beim Log-In-Vorgang trotz des ausdr&uuml;cklichen Warnhinweises der Bank gleichzeitig zehn TAN eingibt. F&uuml;r die Haftung des Kunden reicht in F&auml;llen, die sich vor dem 31.10.2009 abspielten, einfache Fahrl&auml;ssigkeit aus.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 24 Apr 2012 16:59:12 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Kein Entsch&auml;digungsanspruch nach dem EAEG f&uuml;r hauptt&auml;tige Anlagevermittler  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/wirtschaftsrecht/26431.html</link>
<description><![CDATA[ 
Ein Anspruch auf Entsch&auml;digung nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentsch&auml;digungsgesetz steht aufgrund des Ausschlusstatbestands des &sect; 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EAEG auch solchen Unternehmen nicht zu, die als Hauptt&auml;tigkeit nur Anlagevermittlung i.S.d. &sect; 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1 KWG betreiben. Der Begriff des Wertpapiergesch&auml;fts i.S.d. Ziffer 7e) des Anhangs zur Richtlinie 89/646/EWG ist nicht im Hinblick auf den vorangestellten Terminus "Handel f&uuml;r eigene Rechnung oder im Auftrag der Kundschaft" dahingehend enger auszulegen, dass die einfache Anlagevermittlung nicht darunter f&auml;llt.   
]]></description>
<pubDate>Mon, 23 Apr 2012 16:20:32 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zu den urheberrechtlichen Pflichten eines Videoportalbetreibers  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/wirtschaftsrecht/26424.html</link>
<description><![CDATA[ 
Der Betreiber eines Videoportals (hier: YouTube) haftet f&uuml;r Urheberrechtsverletzungen durch von Nutzern hochgeladene Videos nur dann, wenn er in Kenntnis der Rechtsverletzung gegen bestimmte Verhaltens- und Kontrollpflichten verst&ouml;&szlig;t. Erst nach einem Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung trifft ihn die Pflicht, das betroffene Video unverz&uuml;glich zu sperren und im zumutbaren Rahmen geeignete Ma&szlig;nahmen zu ergreifen, um erneuten Rechtsverletzungen vorzubeugen; eine Verpflichtung zur Kontrolle s&auml;mtlicher hochgeladener Videoclips besteht dagegen nicht.  
]]></description>
<pubDate>Mon, 23 Apr 2012 11:59:26 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zur R&uuml;ckkaufverpflichtung eines Kfz-H&auml;ndlers zum Zeitpunkt der F&auml;lligkeit der Restrate des Finanzierungsdarlehens  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/wirtschaftsrecht/26423.html</link>
<description><![CDATA[ 
Schlie&szlig;t der K&auml;ufer eines Kfz zus&auml;tzlich zum Kaufvertrag, dem eine Darlehensabrede zugrunde liegt, mit dem Verk&auml;ufer (H&auml;ndler) eine Zusatzvereinbarung, in der sich der H&auml;ndler dazu verpflichtet, das Fahrzeug auf Anbieten des K&auml;ufers zum Zeitpunkt der F&auml;lligkeit der Restrate (Ballonrate) zur&uuml;ckzukaufen, so entf&auml;llt diese R&uuml;ckkaufverpflichtung, wenn der K&auml;ufer die Darlehensschuld vor F&auml;lligkeit der Ballonrate im Wege der Sonderzahlung tilgt.  
]]></description>
<pubDate>Mon, 23 Apr 2012 10:18:16 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
&Auml;rzte-Bewertungen in frei zug&auml;nglichen Internetportalen sind zul&auml;ssig  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/wirtschaftsrecht/26339.html</link>
<description><![CDATA[ 
&Auml;rzte, die sich Bewertungen in einem frei zug&auml;nglichen Internetportal ausgesetzt sehen, haben keinen Anspruch gegen den Betreiber des Portals auf L&ouml;schung der entsprechenden Eintr&auml;ge. Die Datenerhebung ist auch dann nicht unzul&auml;ssig, wenn die Bewertungen anonym erfolgen und den betroffenen &Auml;rzten damit die M&ouml;glichkeit der Auseinandersetzung genommen wird.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 17 Apr 2012 10:39:46 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Auch in Einzelhandelsbetrieben muss sachkundiges Personal zum Verkauf von Arzneimitteln zu den &Ouml;ffnungszeiten bereitstehen  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/wirtschaftsrecht/26320.html</link>
<description><![CDATA[ 
Zwar trifft den Einzelhandelsbetrieb keine gesetzliche Beratungspflicht, es muss aber eine Person bereitstehen, die in der Lage ist, bei Bedarf auf die Gefahren einer fehlerhaften bzw. missbr&auml;uchlichen Verwendung der zum Verkauf angebotenen Medikamente aufzukl&auml;ren. Dies erfordert die Anwesenheit einer sachkundigen Person zu den &Ouml;ffnungszeiten des betreffenden Einzelhandelsgesch&auml;ftes, da nur so eine jederzeitige Erreichbarkeit w&auml;hrend der Verkaufszeit sichergestellt werden kann.  
]]></description>
<pubDate>Mon, 16 Apr 2012 14:14:09 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
EU-Kommission will Rechtsrahmen hinsichtlich der Bek&auml;mpfung von Geldw&auml;sche modernisieren  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/wirtschaftsrecht/26245.html</link>
<description><![CDATA[ 
Die EU-Kommission will die europ&auml;ischen Vorschriften zur Sicherung der Solidit&auml;t, Integrit&auml;t und Stabilit&auml;t des Finanzsystems aktualisieren und st&auml;rken. In einem Bericht &uuml;ber die Anwendung der Dritten Geldw&auml;scherichtlinie werden die Umsetzung der verschiedenen Elemente des geltenden Rahmens zur Bek&auml;mpfung von Geldw&auml;sche und Terrorismusfinanzierung analysiert und &Uuml;berlegungen dazu angestellt, welche &Auml;nderungen ggf. erforderlich sind.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 12 Apr 2012 12:31:52 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zur Branchenn&auml;he zwischen Fachhandel und Cash&Carry-M&auml;rkten  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/wirtschaftsrecht/26242.html</link>
<description><![CDATA[ 
Zwischen Fachhandel und Cash&amp;Carry-M&auml;rkten als Formen des Vertriebs an Gewerbetreibende besteht eine betr&auml;chtliche Branchenn&auml;he. Indem sich beide an denselben gewerblichen Kundenkreis wenden, gibt es zwischen ihnen Ber&uuml;hrungspunkte auf dem Absatzmarkt.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 12 Apr 2012 11:33:06 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Geschlossener Immobilienfonds: Zum Streitgegenstand bei Beratungspflichtverletzungen  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/wirtschaftsrecht/26241.html</link>
<description><![CDATA[ 
Nicht der Begriff des Streitgegenstandes bezeichnet den der Klage zugrunde gelegten materiell-rechtlichen Anspruch, sondern der Antrag und der von den Parteien vorgetragene Lebenssachverhalt. Infolgedessen kann es durchaus vorkommen, dass ein Anleger ein zweites Mal wegen derselben Kapitalanlage klagen kann.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 12 Apr 2012 10:58:44 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zur Wirksamkeit einer Entgeltklausel f&uuml;r die F&uuml;hrung eines Pf&auml;ndungsschutzkontos in Banken-AGB  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/wirtschaftsrecht/26233.html</link>
<description><![CDATA[ 
Eine Entgeltklausel, wonach f&uuml;r das F&uuml;hren eines Pf&auml;ndungsschutzkontos ein (weitaus) h&ouml;heres monatliches Entgelt verlangt wird als f&uuml;r das F&uuml;hren des allgemeinen Girokontos, stellt eine unangemessene Benachteiligung der privaten Kunden gem. &sect; 307 Abs. 1 BGB dar. Denn das vom Kunden gew&uuml;nschte F&uuml;hren eines Girokontos als Pf&auml;ndungsschutzkonto i.S.d. &sect; 850 k Abs. 7 S. 2 ZPO stellt eine Dienstleistung zur Erf&uuml;llung einer gesetzlichen Pflicht dar, f&uuml;r die eine Bank auch dann kein Entgelt verlangen kann, wenn sie dadurch h&ouml;here Aufwendungen hat.  
]]></description>
<pubDate>Wed, 11 Apr 2012 16:19:42 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zur Anfechtbarkeit der Nichtauszahlung von Aufwendungshilfen zur Wohnbauf&ouml;rderung nach Insolvenzantrag  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/wirtschaftsrecht/26114.html</link>
<description><![CDATA[ 
Die Nichtauszahlung von Aufwendungshilfen zur Wohnbauf&ouml;rderung wegen Insolvenzantrags des Beg&uuml;nstigten ist nicht als Deckungshandlung anfechtbar. Der Insolvenzverwalter ist darauf beschr&auml;nkt, den Auszahlungsanspruch geltend zu machen, solange und soweit dieser fortbesteht.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 10 Apr 2012 16:34:34 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Prepaid-Mobilfunkvertrag: Geb&uuml;hr f&uuml;r die R&uuml;ckzahlung des Guthabens bei Vertragsende ist unwirksam  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/wirtschaftsrecht/26092.html</link>
<description><![CDATA[ 
Ein Anbieter von Mobilfunkleistungen darf in seinen AGB keine Geb&uuml;hr f&uuml;r die Auszahlung von Restguthaben bei der Beendigung eines Prepaid-Mobilfunkvertrags verlangen. Die Auszahlung des Restguthabens ist keine echte Leistung, f&uuml;r die der Mobilfunkanbieter ein Entgelt verlangen kann.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 05 Apr 2012 11:23:10 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Keine Verwechslungsgefahr zwischen "Ritter Sport"-Schokolade und "Milka"-Doppelquadraten  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/wirtschaftsrecht/26084.html</link>
<description><![CDATA[ 
Zwar erkennt der weit &uuml;berwiegende Teil der Konsumenten eine quadratisch verpackte Schokoladentafel mit Seitenlaschen ohne zus&auml;tzliche Kennzeichnungen durch Aufschriften oder Bilder als eine solche der Marke "Ritter" oder "Ritter Sport". Der Gesamteindruck wird allerdings weniger durch die Form als vielmehr durch die Farbgestaltung und den Schriftzug "Milka" bestimmt, so dass die Tafeln vom durchschnittlichen Verbraucher eindeutig der Marke der "Milka" zugeordnet werden.  
]]></description>
<pubDate>Wed, 04 Apr 2012 15:21:57 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
EU-Parlament verabschiedet Verordnung zum Derivate-Handel  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/wirtschaftsrecht/26071.html</link>
<description><![CDATA[ 
Das EU-Parlament hat eine Verordnung verabschiedet, die den au&szlig;erb&ouml;rslichen Derivate-Handel sicherer und transparenter machen soll. Der Handel mit Derivaten gilt als einer der Hauptausl&ouml;ser der weltweiten Finanzkrise.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 03 Apr 2012 11:05:29 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
EU-Kommission genehmigt &Auml;nderung des Umstrukturierungsplans der Commerzbank  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/wirtschaftsrecht/26069.html</link>
<description><![CDATA[ 
Die EU-Kommission hat den Plan, einen Gro&szlig;teil des Gesch&auml;fts der Eurohypo innerhalb der Bilanz der Commerzbank abzuwickeln, genehmigt. Die Commerzbank war urspr&uuml;nglich im Rahmen des Umstrukturierungsplans ihrer gr&ouml;&szlig;ten Tochtergesellschaft die Verpflichtung eingegangen, diese bis Ende 2014 zu verkaufen.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 03 Apr 2012 09:46:48 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Gemeinschaftsbildmarke "BEATLE" f&uuml;r Rollst&uuml;hle nicht eintragungsf&auml;hig  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/wirtschaftsrecht/26036.html</link>
<description><![CDATA[ 
Apple Corps kann verhindern, dass eine Gemeinschaftsbildmarke, die sich aus dem Wort "BEATLE" zusammensetzt, f&uuml;r elektrische Rollst&uuml;hle eingetragen wird. Denn es besteht eine erhebliche Wahrscheinlichkeit daf&uuml;r, dass die Benutzung dieser Marke durch You-Q die Wertsch&auml;tzung und die nachhaltige Attraktivit&auml;t der Marken "BEATLES" und "THE BEATLES", deren Inhaberin die Apple Corps ist, beeintr&auml;chtigen w&uuml;rde.  
]]></description>
<pubDate>Fri, 30 Mar 2012 14:04:56 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
EuGH-Vorlage zur Vereinbarkeit der Vorschrift des &sect; 5a Abs. 2 S. 4 VVG a.F. mit der Zweiten und Dritten Richtlinie Lebensversicherung/EWG  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/wirtschaftsrecht/26017.html</link>
<description><![CDATA[ 
Der BGH hat dem EuGH eine Frage zur Vereinbarkeit der Vorschrift des &sect; 5a Abs. 2 S. 4 VVG a.F. mit der Zweiten und Dritten Richtlinie Lebensversicherung/EWG zur Vorabentscheidung vorgelegt. In dem nun ausgesetzten Verfahren begehrt der Versicherungsnehmer R&uuml;ckzahlung geleisteter Versicherungsbeitr&auml;ge aus einer Rentenversicherung nach einem Widerspruch gem. &sect; 5a Abs. 1 S. 1 VVG a.F.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 29 Mar 2012 16:17:32 +0200</pubDate>
</item>
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