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<title><![CDATA[ RSS Feed Unternehmens- und Gesellschaftsrecht 2012 ]]></title>
<copyright>Verlag Dr. Otto Schmidt: Alle Rechte vorbehalten. Die Reproduktion oder Modifikation ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung des Verlages Dr. Otto Schmidt ist untersagt. All rights reserved. Reproduction or modification in whole or in part without express written permission is prohibited.</copyright> 
  <link>http://www.otto-schmidt.de</link> 
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<language>de-de</language>
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<title>Verlag Dr. Otto Schmidt - RSS Feed Unternehmens- und Gesellschaftsrecht 2012</title>
<link>http://app.otto-schmidt.de</link>
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<item>
<title><![CDATA[ 
Musterentscheid im KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/26802.html</link>
<description><![CDATA[ 
Das OLG Frankfurt a.M. hat in dem Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Deutsche Telekom einen Musterentscheid erlassen. Danach haben die klagenden Telekom-Aktion&auml;re keinen Schadensersatzanspruch gegen die Deutschen Telekom, da der B&ouml;rsenverkaufsprospekt des Konzerns aus dem Jahr 2000 keine gravierenden Fehler enthielt.  
]]></description>
<pubDate>Wed, 16 May 2012 17:38:30 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zur Anwendung der Eigenkapitalersatzvorschriften bei Beteiligung eines Gesellschafters an Darlehen nehmender und Darlehen gebender Gesellschaft  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/26440.html</link>
<description><![CDATA[ 
Ist ein Gesellschafter an der Darlehen nehmenden und an der Darlehen gebenden Gesellschaft beteiligt, finden auf eine Finanzierungshilfe des Darlehen gebenden Unternehmens die Eigenkapitalersatzvorschriften Anwendung, wenn der Gesellschafter auf die Entscheidungen der Kredit gebenden Gesellschaft einen bestimmenden Einfluss aus&uuml;ben kann. Hiervon ist z.B. dann auszugehen, wenn der Gesellschafter der hilfenehmenden GmbH zwar "nur" zu 50 Prozent an der hilfeleistenden GmbH beteiligt, aber zugleich deren alleinvertretungsberechtigter Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer ist.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 24 Apr 2012 11:33:16 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
BGH wendet erstmals AGG auf GmbH-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer an  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/26432.html</link>
<description><![CDATA[ 
Ein auf eine bestimmte Dauer bestellter Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer einer GmbH, der nach Ablauf seines Vertrages nicht als Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer weiterbesch&auml;ftigt wird, f&auml;llt in den Schutzbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Das hat der&nbsp; BGH jetzt entschieden und damit erstmals das AGG auf GmbH-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer angewendet.  
]]></description>
<pubDate>Mon, 23 Apr 2012 16:45:57 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Der abberufene Abwickler einer AG kann gegen&uuml;ber dem Nachfolger zum Hinweis auf besonders wichtige Angelegenheiten verpflichtet sein  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/26429.html</link>
<description><![CDATA[ 
Der abberufene Abwickler einer Aktiengesellschaft kann verpflichtet sein, einen Nachfolger auf dringend zu erledigende oder f&uuml;r die Gesellschaft besonders wichtige Angelegenheiten ausdr&uuml;cklich hinzuweisen. Etwas anderes gilt nur, wenn erwartet werden kann, dass der Nachfolger in der zur Verf&uuml;gung stehenden Zeit dazu in den Unterlagen der Gesellschaft ausreichende Informationen auffindet.  
]]></description>
<pubDate>Mon, 23 Apr 2012 16:12:15 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
F&uuml;r Ansparr&uuml;cklagen einer GmbH & Co. KG m&uuml;ssen auch an der Komplement&auml;r-GmbH ausschlie&szlig;lich Existenzgr&uuml;nder beteiligt sein  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/26380.html</link>
<description><![CDATA[ 
Eine GmbH &amp; Co. KG kann keine R&uuml;cklage f&uuml;r Existenzgr&uuml;nder gem. &sect; 7g Abs. 7 EStG a.F. bilden, wenn an der Komplement&auml;r-GmbH eine nat&uuml;rliche Person beteiligt ist, die kein Existenzgr&uuml;nder i.S.d. &sect; 7g Abs. 7 S. 2 Nr. 1 EStG a.F. ist. Der Gesetzgeber wollte mitunternehmerschaftliche Personengesellschaften nicht bereits dann, wenn - wie hier - jedenfalls alle am Verm&ouml;gen und am laufenden Gewinn der Personengesellschaft beteiligten Mitunternehmer ihrerseits die Existenzgr&uuml;ndereigenschaft erf&uuml;llen.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 19 Apr 2012 16:31:56 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zum Schadensersatzanspruch des Gesch&auml;ftsf&uuml;hrers eine GmbH gem. &sect; 628 Abs. 2 BGB nach Einschr&auml;nkung seines Aufgabenbereichs  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/26360.html</link>
<description><![CDATA[ 
Ein Schadensersatzanspruch nach &sect; 628 Abs. 2 BGB scheidet jedenfalls dann aus, wenn der Aufgabenbereich eines GmbH-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrers ohne Verletzung seines Anstellungsvertrages eingeschr&auml;nkt wird und er daraufhin die au&szlig;erordentliche K&uuml;ndigung des Anstellungsvertrags erkl&auml;rt.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 19 Apr 2012 10:11:38 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
GbR kann Komplement&auml;rin einer KG sein  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/26345.html</link>
<description><![CDATA[ 
Einer (Au&szlig;en-) Gesellschaft b&uuml;rgerlichen Rechts kommt nicht nur die F&auml;higkeit zu, Kommanditistin, sondern auch Komplement&auml;rin einer KG zu sein und als solche mitsamt ihren Gesellschaftern und, soweit erforderlich, Vertretungsverh&auml;ltnis in das Handelsregister eingetragen zu werden. Das Register wird damit nicht zu einem "GbR-Register" unterlaufen, denn die Eintragung betrifft nach wie vor die KG.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 17 Apr 2012 15:54:11 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zum Nachweis der Zahlungseinstellung im Hinblick auf die Verletzung der Pflicht zur F&uuml;hrung und Aufbewahrung von B&uuml;chern und Belegen durch GmbH-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/26061.html</link>
<description><![CDATA[ 
Die Voraussetzungen der Zahlungseinstellung gelten nach den Grunds&auml;tzen der Beweisvereitelung als bewiesen, wenn der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer einer GmbH, der von einem Gesellschaftsgl&auml;ubiger wegen Insolvenzverschleppung in Anspruch genommen wird, seine Pflicht zur F&uuml;hrung und Aufbewahrung von B&uuml;chern und Belegen verletzt hat und dem Gl&auml;ubiger deshalb die Darlegung n&auml;herer Einzelheiten nicht m&ouml;glich ist.  
]]></description>
<pubDate>Mon, 02 Apr 2012 13:07:43 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat einer Alt-AG besteht nur ab f&uuml;nf Arbeitnehmern  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/25984.html</link>
<description><![CDATA[ 
F&uuml;r eine vor dem 10.8.1994 eingetragene AG, die keine Familiengesellschaft ist, besteht ein Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, wenn die Gesellschaft mindestens f&uuml;nf Arbeitnehmer hat. Hierf&uuml;r spricht sowohl die Gesetzessystematik als auch der Zweck des DrittelbG, wonach erst die mit dem &Uuml;berschreiten einer bestimmten Unternehmensgr&ouml;&szlig;e auftretenden Probleme der Anonymisierung der Arbeitnehmer, der B&uuml;rokratisierung der Unternehmensleitung und damit der Entstehung von Dienstwegen eine Mitbestimmung der Arbeitnehmer nahelegen.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 27 Mar 2012 11:25:52 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zum Eintrag eines Testamentsvollstreckervermerks in das Handelsregister bei Dauertestamentsvollstreckung &uuml;ber den Nachlass eines Kommanditisten  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/25900.html</link>
<description><![CDATA[ 
Ist &uuml;ber den Nachlass eines Kommanditisten Dauertestamentsvollstreckung angeordnet, so ist auf Antrag des Testamentsvollstreckers ein Testamentsvollstreckervermerk in das Handelsregister einzutragen. Die Rechtsprechung l&auml;sst auch &uuml;ber die gesetzlich vorgesehenen Eintragungen hinausgehende Eintr&auml;ge zu, wenn ein erhebliches Bed&uuml;rfnis des Rechtsverkehrs an der entsprechenden Information besteht.  
]]></description>
<pubDate>Mon, 19 Mar 2012 12:44:59 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Einfache Mehrheit einer GbR kann f&uuml;r die Feststellung einer Auseinandersetzungsbilanz ausreichen  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/25837.html</link>
<description><![CDATA[ 
Verlangen Gesellschaftsvertr&auml;ge von Publikumsgesellschaften b&uuml;rgerlichen Rechts f&uuml;r die Feststellung der Auseinandersetzungsbilanz als Grundlage der Verlustausgleichspflicht nach Aufl&ouml;sung der Gesellschaft keine qualifizierte Mehrheit, ist ein mit einfacher Mehrheit gefasster Beschluss von einer gesellschaftsvertraglichen Klausel gedeckt, nach der Beschl&uuml;sse grunds&auml;tzlich mit einfacher Mehrheit zu fassen sind. Gerade die f&uuml;r die Abwicklung von Publikumsgesellschaften bedeutsamen Vorteile kommen allen Gesellschaftern gleicherma&szlig;en zu Gute.  
]]></description>
<pubDate>Fri, 09 Mar 2012 12:34:01 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zur Haftung von GmbH-Gesellschaftern bei unterbliebener Offenlegung der wirtschaftlichen Neugr&uuml;ndung einer GmbH  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/25776.html</link>
<description><![CDATA[ 
Im Falle der wirtschaftlichen Neugr&uuml;ndung einer stillgelegten GmbH haften die Gesellschafter f&uuml;r die Auff&uuml;llung des Gesellschaftsverm&ouml;gens bis zur H&ouml;he des in der Satzung ausgewiesenen Stammkapitals (Unterbilanzhaftung). Unterbleibt die erforderliche Offenlegung der wirtschaftlichen Neugr&uuml;ndung gegen&uuml;ber dem Registergericht, kommt es f&uuml;r eine etwaige Unterbilanzhaftung darauf an, ob im Zeitpunkt der Neugr&uuml;ndung eine Deckungsl&uuml;cke zwischen dem Verm&ouml;gen der Gesellschaft und dem satzungsm&auml;&szlig;igen Stammkapital bestanden hat.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 06 Mar 2012 16:11:02 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
OLG Stuttgart verneint Auskunftspflicht von Porsche  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/25760.html</link>
<description><![CDATA[ 
Das OLG Stuttgart hat die Beschwerde einer Porsche-Aktion&auml;rin in einem Verfahren zur Erzwingung von Ausk&uuml;nften der Gesellschaft zur&uuml;ckgewiesen. Die Antragstellerin hatte die Beantwortung verschiedener Fragen (u.a. zur Beteiligung der Gesellschaft an der Volkswagen AG) begehrt, die von ihr und anderen Aktion&auml;ren in der Hauptversammlung am 29.1.2010 gestellt worden und ihrer Meinung nach nur unzureichend beantwortet worden waren.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 06 Mar 2012 11:17:28 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Entlastung des Porsche-Aufsichtsrats f&uuml;r das Gesch&auml;ftsjahr 2008/2009 f&uuml;r nichtig erkl&auml;rt  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/25716.html</link>
<description><![CDATA[ 
Das OLG Stuttgart hat den Beschluss der Hauptversammlung der Porsche Automobil Holding SE vom 29.1.2010 &uuml;ber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats f&uuml;r das Gesch&auml;ftsjahr 2008/2009 f&uuml;r nichtig erkl&auml;rt. Grundlage der Entscheidung waren insbesondere &Auml;u&szlig;erungen des Mitglieds des Aufsichtsrats, Dr. Pi&euml;ch, der gegen&uuml;ber Journalisten sinngem&auml;&szlig; erkl&auml;rt hatte, die Risiken der Optionsgesch&auml;fte von Porsche nicht absch&auml;tzen zu k&ouml;nnen.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 01 Mar 2012 12:08:54 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Die Satzung einer zur Bildung eines Aufsichtsrats verpflichteten GmbH kann die Maximalanzahl von 20 Mitgliedern nicht erh&ouml;hen  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/25697.html</link>
<description><![CDATA[ 
Die Satzung einer GmbH, bei der ein Aufsichtsrat nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) zu bilden ist, kann nicht bestimmen, dass der Aufsichtsrat neben zwanzig stimmberechtigten Aufsichtsratsmitgliedern aus weiteren Mitgliedern mit beratender Funktion besteht. Auch die Regelung in &sect; 109 Abs. 1 S. 2 AktG, wonach die Zuziehung von Sachverst&auml;ndigen und Auskunftspersonen zur Beratung &uuml;ber einzelne Gegenst&auml;nde zul&auml;ssig ist, l&auml;sst keinen anderen Schluss zu.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 28 Feb 2012 12:45:14 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Die Einziehung wird mit der Mitteilung des Einziehungsbeschlusses an den betroffenen Gesellschafter wirksam  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/25495.html</link>
<description><![CDATA[ 
Wenn ein Einziehungsbeschluss weder nichtig ist noch f&uuml;r nichtig erkl&auml;rt wird, wird die Einziehung mit der Mitteilung des Beschlusses an den betroffenen Gesellschafter und nicht erst mit der Leistung der Abfindung wirksam. Die Gesellschafter, die den Einziehungsbeschluss gefasst haben, haften dem ausgeschiedenen Gesellschafter anteilig, wenn sie nicht daf&uuml;r sorgen, dass die Abfindung aus dem ungebundenen Verm&ouml;gen der Gesellschaft geleistet werden kann, oder sie die Gesellschaft nicht aufl&ouml;sen.  
]]></description>
<pubDate>Wed, 22 Feb 2012 15:50:23 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
PartG mbB: BMJ-Entwurf eines Gesetzes zur Einf&uuml;hrung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschr&auml;nkter Berufshaftung  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/25450.html</link>
<description><![CDATA[ 
K&uuml;nftig soll es f&uuml;r Anw&auml;lte, Patentanw&auml;lte und Steuerberater eine deutsche Alternative zur britischen LLP geben. Das BMJ hat den Entwurf f&uuml;r ein neues Gesetz vorgestellt, dass die Partnerschaftsgesellschaft mit beschr&auml;nkter Berufshaftung (PartG mbB) m&ouml;glich machen soll.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 10:43:40 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zur Haftung des aus einer Gesellschaft ausgeschiedenen Gesellschafters als Scheingesellschafter  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/25349.html</link>
<description><![CDATA[ 
Der Gesellschafter, der aus einer bestehenden Gesellschaft ausgeschieden ist, aber weiterhin als Gesellschafter nach au&szlig;en auftritt, kann als Scheingesellschafter f&uuml;r Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Voraussetzung ist, dass er gegen den gesetzten Rechtsschein nicht pflichtgem&auml;&szlig; vorgegangen ist und sich ein Dritter bei seinem gesch&auml;ftlichen Verhalten auf den Rechtsschein verlassen hat.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 09 Feb 2012 12:03:48 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
EU-Kommission untersagt geplanten Zusammenschluss von Deutscher B&ouml;rse und NYSE Euronext  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/25244.html</link>
<description><![CDATA[ 
Die EU-Kommission hat den geplanten Zusammenschluss von Deutscher B&ouml;rse und NYSE Euronext nach der EU-Fusionskontrollverordnung untersagt, da er im Bereich des weltweiten B&ouml;rsenhandels mit europ&auml;ischen Finanzderivaten zu einer monopolartigen Stellung gef&uuml;hrt h&auml;tte. Zusammen kontrollieren die beiden Unternehmen &uuml;ber 90 Prozent des weltweiten Handels mit den genannten Derivaten.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 12:14:15 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Spruchverfahren: Au&szlig;ergerichtliche Kosten des Antragsgegners k&ouml;nnen nicht dem Antragsteller auferlegt werden  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/25209.html</link>
<description><![CDATA[ 
Im Spruchverfahren k&ouml;nnen die au&szlig;ergerichtlichen Kosten des Antragsgegners (&sect; 5 SpruchG) nicht dem Antragsteller auferlegt werden. Eine Erstattung der Kosten des Antragsgegners ist in &sect; 15 SpruchG nicht vorgesehen;&nbsp; &sect; 15 Abs. 4 SpruchG regelt die Kostenerstattung f&uuml;r die au&szlig;ergerichtlichen Kosten abschlie&szlig;end.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 12:04:41 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zum Erlass eines zweiten Vorlagebeschlusses mit identischem Feststellungsziel in demselben Musterverfahren  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/25195.html</link>
<description><![CDATA[ 
Die Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses f&uuml;r das OLG besteht nicht, wenn das Prozessgericht i.S.d. &sect; 4 Abs. 1 S. 1 KapMuG in demselben Musterverfahren bereits zuvor einen Vorlagebeschluss mit identischem Feststellungsziel erlassen hat. In diesem Fall steht die Sperrwirkung des &sect; 5 KapMuG dem Erlass eines weiteren Vorlagebeschlusses entgegen.  
]]></description>
<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 12:23:14 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zur Streitwertfestsetzung bei einer aktienrechtlichen Beschlussm&auml;ngelklage  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/25141.html</link>
<description><![CDATA[ 
In die Ermessensentscheidung bei der Bemessung des Streitwerts f&uuml;r eine aktienrechtliche Beschlussm&auml;ngelklage von Kleinaktion&auml;ren ist zun&auml;chst deren Interesse mit einzubeziehen, welches aber in der Regel nur maximal mit dem Kurswert ihrer Beteiligungen als Kleinaktion&auml;re zu bemessen ist. Auf der Gegenseite ist das Interesse der beklagten Gesellschaft an der Aufrechterhaltung der angefochtenen Beschl&uuml;sse zu ber&uuml;cksichtigen.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 24 Jan 2012 10:55:59 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
 Prospekthaftungsanspr&uuml;che: Zu den Mindestanforderungen an eine ordnungsgem&auml;&szlig;e Berufungsbegr&uuml;ndung  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/25137.html</link>
<description><![CDATA[ 
Enth&auml;lt die Berufungsbegr&uuml;ndung immerhin zu einem Streitpunkt eine &sect; 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ZPO gen&uuml;gende Begr&uuml;ndung, ist die Berufung insgesamt zul&auml;ssig, wenn die bezeichneten Umst&auml;nde geeignet sind, der angegriffenen Entscheidung insgesamt die Grundlage zu entziehen. Es ist f&uuml;r die Zul&auml;ssigkeit der Berufung ohne Belang, ob dieser Angriff begr&uuml;ndet ist und ob die Berufungsbegr&uuml;ndung weitere R&uuml;gen zu rechtlichen oder tats&auml;chlichen Gesichtspunkten enth&auml;lt, auf die das angefochtene Urteil gar nicht gest&uuml;tzt ist.  
]]></description>
<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 11:19:28 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zum Darlehensr&uuml;ckzahlungsanspruch eines ausgeschiedenen Gesellschafters im Insolvenzverfahren  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/24780.html</link>
<description><![CDATA[ 
Prozesskostenhilfe ist dem Rechtsmittelf&uuml;hrer nicht zu bewilligen, wenn die angefochtene Entscheidung formell keinen Bestand haben kann, das materielle Ergebnis sich nach einer Zur&uuml;ckverweisung jedoch voraussichtlich nicht &auml;ndern wird. Der Darlehensr&uuml;ckzahlungsanspruch eines ausgeschiedenen Gesellschafters ist im Insolvenzverfahren allenfalls dann als nachrangig zu behandeln, wenn er im letzten Jahr vor dem Er&ouml;ffnungsantrag oder nach diesem Antrag ausgeschieden ist.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 03 Jan 2012 10:37:06 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Bundeskabinett beschlie&szlig;t Aktienrechtsreform  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/24708.html</link>
<description><![CDATA[ 
Das Bundeskabinett hat am 20.12.2011 einen Gesetzentwurf zur &Auml;nderung des AktG beschlossen. Die Reform sieht u.a. vor, in Not geratenen Kreditinstituten eine Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital zu erleichtern und die M&ouml;glichkeit von Vorzugsaktien ohne einen zwingenden Nachzahlungsanspruch zu schaffen.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 12:40:29 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Eurohypo AG muss Genussscheine der ehemaligen Rheinhyp unabh&auml;ngig von Ertragslage j&auml;hrlich bedienen und vollen Nennbetrag zur&uuml;ckzahlen  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/24648.html</link>
<description><![CDATA[ 
Die Eurohypo AG muss Genussscheine der ehemaligen Rheinhyp w&auml;hrend des Bestehens eines Beherrschungs- und Gewinnabf&uuml;hrungsvertrages unabh&auml;ngig von ihrer tats&auml;chlichen Ertragslage j&auml;hrlich bedienen und bei F&auml;lligkeit zum vollen Nennbetrag zur&uuml;ckzahlen. Grund hierf&uuml;r ist eine positive Gewinnprognose bei Abschluss des Unternehmensvertrages.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 14:29:02 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zum Streit der Gesellschafter der Gaffel-Brauerei &uuml;ber Einsichtsrechte in Gesellschaftsunterlagen  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/24408.html</link>
<description><![CDATA[ 
Der nicht gesch&auml;ftsf&uuml;hrende Mitgesellschafter der Privatbrauerei Gaffel Becker &amp; Co. oHG Johannes Becker hat gegen&uuml;ber seinem Bruder Heinrich Becker und seinem Neffen einen Anspruch auf grunds&auml;tzlich uneingeschr&auml;nkte Einsicht in die Handelsb&uuml;cher und Papiere der Gesellschaft. Sollten sich allerdings zuk&uuml;nftig Anhaltspunkte daf&uuml;r ergeben, dass er die konkreten Informationen zu gesellschaftswidrigen Zwecken verwenden will, kann die Gegenseite dies als Rechtsbehelf im Vollstreckungsverfahren geltend machen.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 08 Dec 2011 14:21:12 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Keine Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft bei mehrheitlich berufsfremden Gesellschaftern  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/24379.html</link>
<description><![CDATA[ 
Zwar k&ouml;nnen Mitglieder der Patentanwaltskammer Gesellschafter und Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer einer Rechtsanwaltsgesellschaft sein. Die Die Mehrheit der Gesch&auml;ftsanteile und der Stimmrechte muss jedoch Rechtsanw&auml;lten zustehen und diese m&uuml;ssen die Gesellschaft auch verantwortlich (mehrheitlich) f&uuml;hren.  
]]></description>
<pubDate>Wed, 07 Dec 2011 11:51:24 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zur Durchf&uuml;hrung interner Revisionen als Dienstvertrag  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/24374.html</link>
<description><![CDATA[ 
Um von einem "dauernden Dienstverh&auml;ltnis mit festen Bez&uuml;gen" ausgehen zu k&ouml;nnen, muss das Dienstverh&auml;ltnis ein gewisses Ma&szlig; an wirtschaftlicher Erheblichkeit und pers&ouml;nlicher Bindung f&uuml;r den Dienstverpflichteten mit sich bringen, um ein sch&uuml;tzenswertes und gegen&uuml;ber der Entschlie&szlig;ungsfreiheit des Dienstberechtigten vorrangiges Vertrauen auf die Fortsetzung des Dienstverh&auml;ltnisses begr&uuml;nden zu k&ouml;nnen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, unterliegt der tatrichterlichen W&uuml;rdigung des Einzelfalls.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 06 Dec 2011 15:28:50 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zur Zul&auml;ssigkeit von Vereinbarungen &uuml;ber den aktienrechtlichen Differenzhaftungsanspruch bei einer Sachkapitalerh&ouml;hung  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/unternehmensrecht_gesellschaftsrecht/24369.html</link>
<description><![CDATA[ 
Eine AG kann mit ihrem Aktion&auml;r &uuml;ber den Anspruch auf Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen der bei einer Sachkapitalerh&ouml;hung &uuml;bernommenen Einlageverpflichtung und dem tats&auml;chlichen Wert der zur Erf&uuml;llung erbrachten Sachleistung (sog. Differenzhaftungsanspruch) einen Vergleich schlie&szlig;en, wenn eine tats&auml;chliche oder rechtliche Ungewissheit &uuml;ber den Bestand oder Umfang des Anspruchs besteht. Eine in dem Vergleich vereinbarte anderweitige Zahlungspflicht des Aktion&auml;rs kann sp&auml;ter nur mit Anspr&uuml;chen gegen die AG verrechnet werden, wenn sie vollwertig, f&auml;llig und liquide ist.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 06 Dec 2011 11:32:35 +0200</pubDate>
</item>
</channel>
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