Die Überlassung eines Fahrzeugs mit Chauffeur zu im Voraus vereinbarten und für zusätzliche fakultative Fahrtstrecken ist eine Beförderungsleistung i.S.v. § 3b UStG. Bei der Qualität der Fahrzeuge, der Auswahlkriterien der Fahrer sowie der "Fahrbereitschaft" zwischen mehreren Beförderungen handelt es sich lediglich um Annehmlichkeiten, die Beförderungsleistungen unter optimalen Bedingungen in Anspruch nehmen zu können, die der Beurteilung als Beförderungsleistung aber nicht entgegenstehen. (Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.02.2012 15:22)
Eine Gemeinde, die auf hoheitlicher Grundlage Stellplätze für Pkw in einer Tiefgarage gegen Entgelt überlässt, handelt als Unternehmer und erbringt steuerpflichtige Leistungen, wenn ihre Behandlung als Nichtsteuerpflichtige zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Eine derartige Wettbewerbsverzerrung liegt auch vor, wenn eine Gemeinde Stellplätze zwar öffentlich-rechtlich auf einer öffentlich-rechtlich gewidmeten "Straße" überlässt, es sich hierbei jedoch um Flächen einer Tiefgarage handelt (Rechtsprechungsänderung). (Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.02.2012 12:29)
2012,
392 S.,
DIN A5,
broschiert,
ISBN 978-3-504-26014-9
64.80 €
Dieses Buch ist der längst überfällige Beitrag, der die Arbeit aller international tätigen Berater auf dem Gebiet der Verrech-nungspreise vereinfachen wird.
2011,
17196 S.,
Lexikonformat,
Loseblattwerk,
Grundwerk mit Lfg. 249 in 10 Ordnern mit Abo-Verpflichtung für mindestens 2 Jahre,
ISBN 978-3-504-23063-0
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