Das Glasverbot im Kölner Straßenkarneval im Jahr 2010 war rechtmäßig. Die durch Scherben drohenden Schäden (Schnittwunden, Reifenpannen, Behinderung von Rettungsfahrzeugen u.ä.) rechtfertigen ein ordnungsbehördliches Einschreiten bereits gegen das Mitführen, Benutzen und Verkaufen von Glas. Infolgedessen soll es auch künftig, also auch beim diesjährigen Straßenkarneval vergleichbare Glasverbote geben.
(Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.02.2012 11:32)
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