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<title><![CDATA[ RSS Feed Arbeitsrecht 2012 ]]></title>
<copyright>Verlag Dr. Otto Schmidt: Alle Rechte vorbehalten. Die Reproduktion oder Modifikation ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung des Verlages Dr. Otto Schmidt ist untersagt. All rights reserved. Reproduction or modification in whole or in part without express written permission is prohibited.</copyright> 
  <link>http://www.otto-schmidt.de</link> 
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<language>de-de</language>
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<title>Verlag Dr. Otto Schmidt - RSS Feed Arbeitsrecht 2012</title>
<link>http://app.otto-schmidt.de</link>
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<item>
<title><![CDATA[ 
Bei Inkrafttreten eines Tarifvertrags erst nach einem Betriebs&uuml;bergang haben Arbeitnehmer keine Anspr&uuml;che gegen den Erwerber  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/26801.html</link>
<description><![CDATA[ 
Tritt ein Tarifvertrag nicht mit seinem Abschluss, sondern erst einige Jahre sp&auml;ter in Kraft, und kommt es zwischenzeitlich zu einem Betriebs&uuml;bergang, k&ouml;nnen die Arbeitnehmer nach Inkrafttreten des Tarifvertrags hieraus keine Anspr&uuml;che gegen den Erwerber ableiten. Die tariflichen Regelung geh&ouml;ren in diesem Fall noch nicht zu den Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsverh&auml;ltnis, die gem. &sect; 613a Abs. 1 BGB auf den Erwerber &uuml;bergehen. Auch eine Bezugnahmeklausel f&uuml;hrt nicht dazu, dass der Erwerber die tariflichen Anspr&uuml;che erf&uuml;llen muss.  
]]></description>
<pubDate>Wed, 16 May 2012 17:08:45 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Arbeitnehmer k&ouml;nnen aufgrund betrieblicher &Uuml;bung einen Anspruch auf Vereinbarung eines Versorgungsrechts haben  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/26787.html</link>
<description><![CDATA[ 
Hat der Arbeitgeber vorbehaltlos &uuml;ber Jahre hinweg seinen Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen den Abschluss eines Versorgungsvertrags angeboten, der u.a. eine Versorgung nach beamten&auml;hnlichen Grunds&auml;tzen vorsieht, so wurde eine entsprechende betriebliche &Uuml;bung begr&uuml;ndet. Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen erf&uuml;llen, haben daher einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Abgabe eines solchen - inhaltsgleichen -Vertragsangebots.  
]]></description>
<pubDate>Wed, 16 May 2012 11:54:22 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
CGZP: Auch zwei Landessozialgerichte statuieren Nachzahlungspflichten f&uuml;r die Vergangenheit  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/26773.html</link>
<description><![CDATA[ 
Sowohl das LSG NRW (Beschl. v. 13.5.2012 - L 8 R 164/12 B ER) als auch das Hessische LSG (Beschl. v. 23.4.2012 - L 1 KR 95/12 B ER) haben im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass Zeitarbeitsfirmen infolge der Unwirksamkeit der CGZP-Tarifvertr&auml;ge bis zur Grenze der Verj&auml;hrung zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeitr&auml;gen herangezogen werden k&ouml;nnen. Dem stehe nicht entgegen, dass das BAG erst am 14.12.2010 (Az.: 1 ABR 19/10) entschieden habe, dass die CGZP nicht tariff&auml;hig sei, da die vom BAG festgestellten M&auml;ngel schon vorher vorgelegen h&auml;tte.  
]]></description>
<pubDate>Wed, 16 May 2012 08:53:17 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
CGZP: Zeitarbeitsfirma muss auch f&uuml;r die Vergangenheit Sozialversicherungsbeitr&auml;ge in Millionenh&ouml;he nachzahlen  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/26760.html</link>
<description><![CDATA[ 
Das SG Mainz hat im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens entschieden, dass eine Zeitarbeitsfirma Sozialversicherungsabgaben i.H.v. ca. 1,4 Millionen Euro aus den Jahren 2006 bis 2009 f&uuml;r Leiharbeitnehmer nachzahlen muss. Das SG begr&uuml;ndet dies damit, dass die vom BAG mit Beschluss vom 14.12.2010 (Az.: 1 ABR 19/10) festgestellten M&auml;ngel auch schon in fr&uuml;heren Satzungen der CGZP enthalten und daher die fr&uuml;heren CGZP-Tarifvertr&auml;ge ebenfalls unwirksam gewesen seien.  
]]></description>
<pubDate>Mon, 14 May 2012 16:54:32 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Rettungszweckverband: K&uuml;ndigung des Vertrags mit privater Hilfsorganisation f&uuml;hrt nicht ohne weiteres zu einem Betriebs&uuml;bergang  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/26741.html</link>
<description><![CDATA[ 
Hat der Tr&auml;ger des &ouml;ffentlichen Rettungsdienstes eine private Hilfsorganisation mit der Notfallrettung beauftragt, so gehen bei K&uuml;ndigung des Auftrags die Arbeitsverh&auml;ltnisse der Rettungskr&auml;fte nicht automatisch auf den &ouml;ffentlichen Tr&auml;ger &uuml;ber. An diesen fallen die Aufgaben der Rettung nach der K&uuml;ndigung zwar wieder zur&uuml;ck. Ein Betriebs&uuml;bergang scheidet aber aus, wenn der &ouml;ffentliche Tr&auml;ger diese Aufgabe tats&auml;chlich nicht selbst &uuml;bernimmt, sondern einen anderen Privaten damit betraut.  
]]></description>
<pubDate>Fri, 11 May 2012 14:48:47 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Reinigungskr&auml;fte haben keinen Anspruch auf Lohn f&uuml;r arbeitsfreie Zwischenzeiten  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/26713.html</link>
<description><![CDATA[ 
Reinigungskr&auml;fte haben keinen Anspruch auf Verg&uuml;tung der zwischen dem Ende der Reinigung des einen Objekts und dem Beginn der Reinigung im Folgeobjekt liegenden arbeitsfreien Zeit (sog. Zwischenzeit). Das ergibt sich aus dem Wortlaut und der Auslegung des allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrags f&uuml;r das Geb&auml;udereinigerhandwerk vom 4.10.2003.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 10 May 2012 12:04:33 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Arbeitslose riskieren bei Nichtannahme einer schlecht verg&uuml;teten T&auml;tigkeit Einbu&szlig;en beim Arbeitslosengeld  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/26696.html</link>
<description><![CDATA[ 
Schl&auml;gt ein Bezieher von Arbeitslosengeld I bzw. Arbeitslosenhilfe ein Stellenangebot aus, weil die Verg&uuml;tung seiner Auffassung nach zu gering ist, so muss er mit einer Sperrzeit rechnen. Eine niedrige Verg&uuml;tung macht die Annahme des Stellenangebots regelm&auml;&szlig;ig nicht unzumutbar. Das gilt insbesondere dann, wenn das erzielbare Nettoeinkommen die bewilligten Leistungen &uuml;bersteigt.  
]]></description>
<pubDate>Wed, 09 May 2012 13:30:35 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Keine K&uuml;ndigung einer Schwangeren wegen kritischer &Auml;u&szlig;erungen auf facebook &uuml;ber Kunden des Arbeitgebers  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/26690.html</link>
<description><![CDATA[ 
Kritisiert eine schwangere Arbeitnehmerin auf ihrem privaten facebook-Account einen wichtigen Kunden ihres Arbeitgebers, so rechtfertigt dies regelm&auml;&szlig;ig keine Ausnahme vom K&uuml;ndigungsverbot des &sect; 9 Abs. 3 MuSchG. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich um rein private &Auml;u&szlig;erungen handelt, die die Grenze der Schm&auml;hkritik nicht &uuml;berschreiten. Die &Auml;u&szlig;erungen sind dann vom Grundrecht der freien Meinungs&auml;u&szlig;erung gedeckt.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 08 May 2012 15:37:32 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
EU-Vorgaben zum Mindesturlaub gelten auch f&uuml;r Beamte  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/26664.html</link>
<description><![CDATA[ 
Die EU-Richtlinie 2003/88/EG &uuml;ber bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, wonach allen Arbeitnehmern ein Mindesturlaub zusteht, gilt auch f&uuml;r Beamte. Konnte ein Beamter vor Eintritt in den Ruhestand krankheitsbedingt seinen Urlaub nicht nehmen, so hat er daher wie andere Arbeitnehmer einen Anspruch auf finanzielle Abgeltung des Urlaubs. Das gilt allerdings nur f&uuml;r den Mindesturlaub von vier Wochen im Jahr und nicht f&uuml;r dar&uuml;ber hinaus gew&auml;hrte Urlaubsanspr&uuml;che.  
]]></description>
<pubDate>Fri, 04 May 2012 09:24:39 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Trotz fehlender Deutschkenntnisse des Arbeitnehmers: Arbeitgeber muss Arbeitsvertrag nicht unaufgefordert &uuml;bersetzen  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/26581.html</link>
<description><![CDATA[ 
Versteht ein ausl&auml;ndischer Arbeitnehmer kein Deutsch, so obliegt es ihm, vor Unterzeichnung des Formulararbeitsvertrags auf dessen &Uuml;bersetzung zu bestehen oder sich eine &Uuml;bersetzung zu besorgen. Unterl&auml;sst er dies und unterschreibt den Vertrag "blind", so muss er dessen Regelungen (hier: eine Ausschlussfrist) gegen sich gelten lassen. Das gilt auch, wenn die Vertragsverhandlungen in seiner Muttersprache gef&uuml;hrt worden waren und der Arbeitgeber daher wusste, dass er der deutschen Sprache nicht m&auml;chtig ist.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 03 May 2012 11:12:52 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Personalrat hat bei Teil-Privatisierungen kein &Uuml;bergangsmandat  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/26579.html</link>
<description><![CDATA[ 
Werden Aufgaben einer Verwaltung im Rahmen einer Teil-Privatisierung ausgelagert, so steht dem in der Verwaltung gebildeten Personalrat kein &Uuml;bergangsmandat zu. Es fehlt insoweit an einer gesetzlichen Grundlage im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG). &sect; 21a BetrVG ist nicht analog anwendbar, da keine planwidrige L&uuml;cke vorliegt. Der Gesetzgeber hat bei Einf&uuml;hrung der Norm bewusst auf eine entsprechende Regelung im BPersVG verzichtet.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 03 May 2012 09:33:55 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Fl&auml;chentarifvertr&auml;ge k&ouml;nnen ung&uuml;nstigere Haustarifvertr&auml;ge verdr&auml;ngen  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/26527.html</link>
<description><![CDATA[ 
Wird in nach der Schuldrechtsreform vom 1.1.2002 abgeschlossenen Arbeitsvertr&auml;gen mit gewerkschaftlich nicht organisierten Arbeitnehmern die Anwendbarkeit des jeweiligen Fl&auml;chentarifvertrags (hier: BAT und TV&ouml;D) vereinbart, verdr&auml;ngen ung&uuml;nstigere Haustarifvertr&auml;ge diese Vereinbarung grds. nicht. Etwas anderes gilt nur, wenn es f&uuml;r eine gewollte Verdr&auml;ngung konkrete Anhaltspunkte im Arbeitsvertrag gibt. Das ist durch Auslegung zu ermitteln.  
]]></description>
<pubDate>Fri, 27 Apr 2012 12:24:53 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Vorlage an das BVerfG: Sind auch die neuen Hartz-IV-Regels&auml;tze verfassungswidrig?  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/26496.html</link>
<description><![CDATA[ 
Das SG Berlin hat dem BVerfG die Frage der Verfassungswidrigkeit des neuen SGB-II-Regelbedarfs zur Pr&uuml;fung vorgelegt. Zwar seien die Leistungen nicht evident unzureichend. Der Gesetzgeber habe bei der Festlegung des Regelsatzes jedoch seinen Gestaltungsspielraum verletzt. Die Referenzgruppe (untere 15 % der Alleinstehenden) sei fehlerhaft bestimmt worden. Bei der vorgenommenen K&uuml;rzung einzelner Positionen habe der Gesetzgeber zudem den Aspekt der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unzureichend gew&uuml;rdigt.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 26 Apr 2012 10:14:51 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
"Whistleblowing" kann Aufl&ouml;sung des Arbeitsverh&auml;ltnisses rechtfertigen  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/26467.html</link>
<description><![CDATA[ 
Hat ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber angezeigt, ohne vorher mit ihm eine Kl&auml;rung versucht zu haben, so kann das Arbeitsverh&auml;ltnis gerichtlich gegen Zahlung einer Abfindung aufzul&ouml;sen sein. In einem solchen Fall ist eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit der Parteien regelm&auml;&szlig;ig nicht zu erwarten. Insoweit ist auch nicht erforderlich, dass die Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft gerichtet ist. Vielmehr reicht es aus, wenn eine Anzeige bei einer Beh&ouml;rde zu Ermittlungen gegen den Arbeitgeber f&uuml;hrt.  
]]></description>
<pubDate>Wed, 25 Apr 2012 10:09:45 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Gewerkschaften k&ouml;nnen konkret tarifwidriges Verhalten des Arbeitgebers nicht mit Klage nach &sect; 9 TVG beanstanden  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/26451.html</link>
<description><![CDATA[ 
&sect; 9 TVG, wonach die Tarifvertragsparteien u.a. Streitigkeiten &uuml;ber die Auslegung eines Tarifvertrags mit Bindungswirkung f&uuml;r alle Gerichte entscheiden lassen k&ouml;nnen, gilt nur f&uuml;r Streitigkeiten &uuml;ber die abstrakte und fall&uuml;bergreifende Auslegung einer Tarifnorm. Das konkrete Verhalten eines Arbeitgebers kann daher selbst dann nicht zum Streitgegenstand einer Klage nach &sect; 9 TVG gemacht werden, wenn dem Streit ein unterschiedliches Verst&auml;ndnis von Tarifnormen zugrunde liegt.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 24 Apr 2012 15:55:39 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
BGH wendet erstmals AGG auf GmbH-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer an  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/26432.html</link>
<description><![CDATA[ 
Ein auf eine bestimmte Dauer bestellter Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer einer GmbH, der nach Ablauf seines Vertrages nicht als Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer weiterbesch&auml;ftigt wird, f&auml;llt in den Schutzbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Das hat der&nbsp; BGH jetzt entschieden und damit erstmals das AGG auf GmbH-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer angewendet.  
]]></description>
<pubDate>Mon, 23 Apr 2012 16:45:57 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Vorlage an den EuGH: Welche Arbeitgeberleistungen sind auf den Mindestlohnanspruch anzurechnen?  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/26427.html</link>
<description><![CDATA[ 
Der Vierte Senat des BAG hat dem EuGH zwei Rechtsfragen zur Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf den Mindestlohnanspruch aus einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag nach &sect; 5 TVG oder &sect; 1 Abs. 3a AentG 2007 (jetzt &sect; 7 AEntG 2009) zur Entscheidung vorgelegt. Der Senat h&auml;lt es insbesondere f&uuml;r zweifelhaft, ob verm&ouml;genswirksame Leistungen auf den Mindestlohnanspruch anrechenbar sind. Zulagen f&uuml;r Arbeiten, die auch durch den Mindestlohn abgegolten werden, sind dagegen nach Auffassung des Senats anrechenbar.  
]]></description>
<pubDate>Mon, 23 Apr 2012 15:56:49 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
"Stalking" kann au&szlig;erordentliche K&uuml;ndigung rechtfertigen  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/26406.html</link>
<description><![CDATA[ 
Ignoriert ein Arbeitnehmer hartn&auml;ckig den Wunsch einer Arbeitskollegin, nichtdienstliche Kontakte mit ihr zu unterlassen, so kann dies eine au&szlig;erordentliche K&uuml;ndigung rechtfertigen. Ob es zuvor einer einschl&auml;gigen Abmahnung bedarf, h&auml;ngt von den Umst&auml;nden des Einzelfalls ab. Gegen ein Abmahnerfordernis kann z.B. sprechen, dass der Arbeitnehmer schon einmal einer (anderen) Arbeitskollegin nachgestellt hat und vom Arbeitgeber aufgefordert wurde, dies k&uuml;nftig zu unterlassen.  
]]></description>
<pubDate>Fri, 20 Apr 2012 10:34:10 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Auskunftsverweigerung gegen&uuml;ber erfolglosen Bewerbern kann Diskriminierung indizieren  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/26368.html</link>
<description><![CDATA[ 
Erfolglose Bewerber, die eine Diskriminierung vermuten, k&ouml;nnen zwar aus dem EU-Recht keinen Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber &uuml;ber den eingestellten Bewerber und die Auswahlkriterien verlangen. Die Verweigerung jedes Zugangs zu Informationen kann jedoch das Vorliegen einer Diskriminierung vermuten lassen und damit zu einer Beweislastumkehr zulasten des Arbeitgebers f&uuml;hren.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 19 Apr 2012 12:58:53 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Berechnung der Betriebsrente: Regelung f&uuml;r Teilzeitbesch&auml;ftigte gilt nicht ohne weiteres auch f&uuml;r Arbeitnehmer in Altersteilzeit  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/26357.html</link>
<description><![CDATA[ 
Sieht eine Versorgungsordnung vor, dass sich die Betriebsrente f&uuml;r Vollzeitbesch&auml;ftigte nach Ma&szlig;gabe des durchschnittlichen Besch&auml;ftigungsgrades w&auml;hrend der gesamten Dienstzeit berechnet, w&auml;hrend f&uuml;r Teilzeitbesch&auml;ftigte nur auf den Besch&auml;ftigungsumfang der letzten Jahre abzustellen ist, so gilt f&uuml;r Arbeitnehmer in Altersteilzeit nicht unbedingt die f&uuml;r Teilzeitbesch&auml;ftigte geltende Regelung. Welche Regelung in diesem Fall anwendbar ist, ist durch Auslegung zu ermitteln.  
]]></description>
<pubDate>Wed, 18 Apr 2012 15:27:16 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Gewerkschaften k&ouml;nnen nur bei hinreichend bestimmtem "Vorvertrag" auf Abschluss eines Tarifvertrags klagen  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/26348.html</link>
<description><![CDATA[ 
Sieht eine Tarifnorm unter bestimmten Bedingungen eine Verpflichtung zum Abschluss eines Tarifvertrags vor, so entfaltet diese als Vorvertrag auszulegende Vereinbarung nur dann rechtliche Wirkung, wenn der Inhalt des abzuschlie&szlig;enden Hauptvertrags hinreichend klar bestimmt ist. Die ist der Fall, wenn die Norm selbst den Inhalt des abzuschlie&szlig;enden Tarifvertrags regelt oder sich dessen Inhalt eindeutig bestimmen l&auml;sst. Diesen Anforderungen gen&uuml;gt &sect; 19 TVK (Tarifvertrag f&uuml;r Musiker in Kulturorchestern) nicht.  
]]></description>
<pubDate>Wed, 18 Apr 2012 09:25:04 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Positives Fazit des Pilotprojekts: Frauen profitieren von anonymisierten Bewerbungsverfahren  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/26344.html</link>
<description><![CDATA[ 
Bei anonymisierten Bewerbungsverfahren haben alle Bewerber gleiche Chancen auf eine Einladung zum Vorstellungsgespr&auml;ch; ausschlaggebend ist jeweils die Qualifikation. Daneben scheinen insbesondere junge Frauen mit ersten Berufserfahrungen von dem Verfahren zu profitieren. Dieses positive Fazit des Pilotprojekts "Anonymisierte Bewerbungsverfahren" hat die Antidiskriminierungsstelle gezogen. An dem Projekt hatten sich von November 2010 bis Dezember 2011 f&uuml;nf gro&szlig;e Unternehmen und drei &ouml;ffentliche Arbeitgeber beteiligt.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 17 Apr 2012 14:23:43 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Schlie&szlig;ung einer Krankenkasse f&uuml;hrt nicht ohne weiteres zur Beendigung der Arbeitsverh&auml;ltnisse  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/26319.html</link>
<description><![CDATA[ 
Die Schlie&szlig;ung einer Krankenkasse (hier: City-BKK) hat nicht ohne weiteres die Beendigung aller Arbeitsverh&auml;ltnisse zur Folge. Zwar sieht &sect; 164 SGB V f&uuml;r den Fall der Schlie&szlig;ung einer Krankenkasse vor, dass die Arbeitsverh&auml;ltnisse der Besch&auml;ftigten kraft Gesetzes enden. Unter Ber&uuml;cksichtigung des durch Art. 12 GG gesch&uuml;tzten Rechts am Arbeitsplatz setzt dies jedoch die Durchf&uuml;hrung eines ordnungsgem&auml;&szlig;en Unterbringungsverfahrens bei einer anderen Kasse voraus.  
]]></description>
<pubDate>Mon, 16 Apr 2012 13:42:57 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
&Uuml;ber rechtsmissbr&auml;uchliche Ablehnungsgesuche k&ouml;nnen die abgelehnten Arbeitsrichter mitentscheiden  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/26318.html</link>
<description><![CDATA[ 
&Uuml;ber offensichtlich unzul&auml;ssige und rechtsmissbr&auml;uchliche Ablehnungsgesuche k&ouml;nnen die Gerichte f&uuml;r Arbeitssachen unter Beteiligung der abgelehnten Richter entscheiden. Das Verbot der Selbstentscheidung gilt jedenfalls dann nicht, wenn mangels eines erkennbaren Befangenheits- oder Ausschlussgrundes eine Sachpr&uuml;fung entf&auml;llt.  
]]></description>
<pubDate>Mon, 16 Apr 2012 13:39:10 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Feuerwehrleute m&uuml;ssen sich auch w&auml;hrend Arbeitspausen f&uuml;r Noteins&auml;tze bereithalten  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/26317.html</link>
<description><![CDATA[ 
Eine Regelung, wonach Feuerwehrleute w&auml;hrend ihrer Pausen die Feuerwache nicht verlassen d&uuml;rfen und jederzeit f&uuml;r Noteins&auml;tze zur Verf&uuml;gung stehen m&uuml;ssen, ist wirksam. Anderslautende europ&auml;ische Arbeitszeitregelungen sind nicht anwendbar, da es objektiv unm&ouml;glich ist, in Pausen ohne Bereitschaftsdienst die Einsatzbereitschaft sicherzustellen. Die mit dieser Pausengestaltung verbundene Belastung wird zudem durch eine Verdoppelung der gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten ausgeglichen.  
]]></description>
<pubDate>Mon, 16 Apr 2012 13:34:24 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Spezielle Badeprothese kann nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/26262.html</link>
<description><![CDATA[ 
Eine Badeprothese mit einem Schaft in Silikonlinertechnik kann grunds&auml;tzlich nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Die Krankenkassen m&uuml;ssen nicht f&uuml;r solche "Innovationen" aufzukommen, die keine wesentlichen Gebrauchsvorteile f&uuml;r den Versicherten bewirken, sondern sich auf einen blo&szlig; besseren Komfort im Gebrauch oder eine bessere Optik beschr&auml;nken.  
]]></description>
<pubDate>Fri, 13 Apr 2012 10:22:03 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Weigerung zur Zusammenarbeit mit einem "Low Performer" rechtfertigt regelm&auml;&szlig;ig keine Druckk&uuml;ndigung  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/26090.html</link>
<description><![CDATA[ 
Verweigern Arbeitnehmer eines Betriebs die weitere Zusammenarbeit mit einem Kollegen wegen dessen schlechter Arbeitsleistungen, so rechtfertigt dies regelm&auml;&szlig;ig keine Druckk&uuml;ndigung. Arbeitgeber haben in einem solchen Fall grds. eine Vielzahl von M&ouml;glichkeiten unterhalb der Schwelle der K&uuml;ndigung, um f&uuml;r Entlastung zu sorgen.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 05 Apr 2012 11:10:26 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Klage und Berufung k&ouml;nnen nicht wirksam per E-Mail und PDF eingelegt werden  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/26068.html</link>
<description><![CDATA[ 
Klage, Berufung und andere Rechtsmittel k&ouml;nnen in der Sozialgerichtsbarkeit derzeit nicht wirksam durch eine E-Mail eingelegt werden, da diese nicht der gesetzlichen Schriftform gen&uuml;gt. Etwas anderes gilt auch nicht, wenn der E-Mail eine unterschriebene Rechtsmittelschrift als PDF-Datei anh&auml;ngt. Diese kann zwar ausgedruckt werden. Der Ausdruck h&auml;ngt aber vom Zutun des Empf&auml;ngers ab und stellt daher im Interesse der Rechtssicherheit keine Einhaltung der Schriftform dar.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 03 Apr 2012 09:39:51 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Sprechbehinderte Bewerber d&uuml;rfen nicht wegen "fehlender Kommunikationsst&auml;rke" abgelehnt werden  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/26065.html</link>
<description><![CDATA[ 
Wird ein Bewerber mit Sprechst&ouml;rung wegen fehlender "Kommunikationsst&auml;rke" abgelehnt, so kann die Vermutung gerechtfertigt sein, dass eine Benachteiligung wegen seiner Behinderung vorliegt. Der einstellende Arbeitgeber muss diesen Vermutungstatbestand nach &sect; 22 AGG entkr&auml;ften. W&auml;re die Stelle allerdings auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht mit dem behinderten Bewerber besetzt werden, so kann dieser lediglich eine Entsch&auml;digung i.H.v. maximal drei Monatsgeh&auml;ltern verlangen.  
]]></description>
<pubDate>Mon, 02 Apr 2012 16:14:31 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Tarifeinigung im &ouml;ffentlichen Dienst  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/26057.html</link>
<description><![CDATA[ 
Die Tarifvertragsparteien des &ouml;ffentlichen Dienstes haben sich am 31.3.2012 auf einen Tarifabschluss f&uuml;r den &ouml;ffentlichen Dienst geeinigt. Danach erhalten die Besch&auml;ftigten 6,3 Prozent mehr Lohn. Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und bedarf auf Seiten von ver.di noch der Annahme durch die Mitglieder der Gewerkschaft.  
]]></description>
<pubDate>Mon, 02 Apr 2012 10:08:22 +0200</pubDate>
</item>
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